Zustimmung zur Vorplanung „Neugestaltung des Rheinufers / der B 9“
Der Stadtrat Oberwesel sowie der Bau- und Planungsausschuss der Stadt haben in ihrer gemeinsamen öffentlichen Sitzung am 03.06.2024 der Vorplanung zur Neugestaltung des Rheinufers zugestimmt.
Vertreter der beauftragten Bietergemeinschaft Schönhofen Beratende Ingenieure PartGmbB | Stadt-Land-plus GmbH nahmen an der Gremiensitzung teil und haben die bisherigen Abstimmungs- und Planungsergebnisse vorgestellt. Konstruktiv wurde über die Planungsansätze beraten, Änderungen und Anregungen eingebracht und zielführende Denkanstöße von der Bietergemeinschaft aufgenommen.
Die vorgestellte Vorplanung kann im Folgenden eingesehen werden:
Die Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität im Bereich des Rheinufers und die Überwindung der vorhandenen Barrieren „B9“ und „Bahndamm“ waren Schwerpunkte der Aufgabenstellung und wurden im ersten Planungsschritt zielsicher umgesetzt.
In gleicher Gremiensitzung erfolgte die Weiterbeauftragung der Bietergemeinschaft mit der Erstellung der Entwurfsplanung. Dieser Planungsschritt konkretisiert die ersten Planungsansätze und schafft im Ergebnis detaillierte Ausarbeitungen des Planungsstandes. Parallel werden Untersuchungen des Baugrundes vorgenommen sowie ein Umweltbeitrag erstellt. Diese vorbereitenden Gutachten tragen im Weiteren dazu bei, die Gesamtmaßnahme mit Kosten zu beziffern.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich „Stadtkern mit Rheinufer“
Der Stadtrat von Oberwesel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2021 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich „Stadtkern mit Rheinufer“ beschlossen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat dieses Konzept einschließlich dem Ergebnis der vorliegenden Untersuchungen mit Schreiben vom 01.06.2021 genehmigt. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das abgegrenzte Sanierungsgebiet „Stadtkern mit Rheinufer“ der Stadt Oberwesel.
Das vorliegende Entwicklungskonzept, erstellt durch das Büro BBP PartGmbH, Kaiserslautern, beinhaltet die Ziele und Maßnahmen für den Bereich des besagten Stadtumbaugebiets und stellt die Grundlage für die Durchführung von entsprechenden Städtebaufördermaßnahmen da.
Stadtrat stellt die Weichen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele
In Vorbereitung auf die Bundesgartenschau „Oberes Mittelrheintal“ 2029 hat die Stadt Oberwesel Großes vor. Zur Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität im Bereich des Rheinufers und zur besseren Überwindung der vorhandenen Barrieren B9/ Bahndamm ist neben der Neugestaltung des Rheinufers auch die Umgestaltung der Bundesstraße fest vorgesehen. Im Bereich des Stadtkerns steht die Inwertsetzung der historischen Innenstadt aber auch die Erhaltung des Kath. Jugendheims als Gemeinbedarfseinrichtung im Vordergrund der aktuellen Planungen. Die Verknüpfung der Bereiche „Rheinufer“ und „Stadtkern“ untereinander und die Lenkung potentieller Besucher von der Bundesstraße in die Stadtmitte sind angestrebte Ziele.
Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt Oberwesel bei der Umsetzung der kommunalen Vorhaben durch das Land Rheinland-Pfalz und den Bund. Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport wurde Oberwesel ab dem Programmjahr 2018 in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aufgenommen. Das Förderprogramm hat eine geplante Laufzeit von zehn Jahren bei einem Fördersatz von 80% der zuwendungsfähigen Kosten und unterstützt Kommunen im Umgang mit städtebaulichen Funktionsverlusten sowie dem demografischen und wirtschaftlichen Wandel. Je nach Planungs- und Baufortschritt der Einzelmaßnahmen erfolgt auch die Bereitstellung der Fördermittel. Mit Schreiben vom 14.03.2023 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurden der Stadt Oberwesel für das Jahr 2023 Fördergelder in Höhe von 1.080.000,00 Euro in Aussicht gestellt.
Das Rheinufer als erste Schwerpunktmaßnahme
In den letzten Jahren erfolgte die Bestandserfassung des Rheinuferbereiches. Projektworkshops mit Bürgern und Akteuren der Stadt wurden durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert. Es wurden Grunderwerbsverhandlungen geführt, Konzepte erstellt, Ideen erarbeitet und in Gesprächsrunden mit den unterschiedlichsten Fachbehörden diskutiert. Begleitet wurde dieser Prozess vom Büro für Stadtplanung BBP, Kaiserslautern. Das Zusammentragen aller Ergebnisse in einem Abschlussbericht hat nun dazu geführt, dass in der Stadtratssitzung am 27.03.2023 die sog. „Vertiefungsplanung Rheinufer“ abschließend beraten und beschlossen werden konnte. „Die Rheinuferneugestaltung und Umgestaltung der Bundesstraße 9 ist seit dem Bau der B9 Ende der 50er-Jahre das größte Projekt der Stadt zwischen der Stadtmauer und dem Rhein. Dadurch wird Oberwesel eine enorme Aufwertung erfahren“, so Stadtbürgermeister Marius Stiehl in seinen Ausführungen.
Bei Umsetzung aller in der Vertiefungsplanung aufgenommenen Maßnahmen betragen die Gesamtkosten schätzungsweise 12 Mio. Euro brutto. Der Landesbetrieb Mobilität als Straßenbaulastträger plant hiervon im Hinblick auf die BUGA Maßnahmen an der B9 in einer Größenordnung von rund 3 Mio. Euro brutto umzusetzen.
Das geplante Gesamtprojekt gliedert sich in drei Abschnitte:
Die beschlossene Vertiefungsplanung ist für alle Interessierten (s.u.) zur Einsicht verlinkt.
Ausblick in die nahe Zukunft:
Die mit der Gesamtmaßnahme verbundenen Kosten veranlassen die Stadt Oberwesel die Ausschreibung der Planungsleistungen im europaweiten Verfahren durchzuführen. Das formal sehr umfangreiche Ausschreibungsverfahren wird kurzfristig mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Ingenieurleistungen für die Gesamtmaßnahme im dritten Quartal 2023 zu beauftragen.
Auf Grundlage des zu erarbeitenden Vorentwurfs werden im weiteren Verfahren Abstimmungsgespräche mit allen am Projekt beteiligten Fachbehörden erfolgen.
Das Planungsbüro steht fest – Nun gilt es erste Konzeptideen abzustimmen, realistische Planungsziele zu fixieren und behördenübergreifend zu agieren, um Oberwesel für die BUGA 2029 zu rüsten.
2029 findet die Bundesgartenschau im Welterbe Oberes Mittelrheintal statt. Zur Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität im Bereich des Rheinufers und zur besseren Überwindung der vorhandenen Barrieren „B9“ und „Bahndamm“ ist neben der Neugestaltung des Rheinufers auch die Umgestaltung der Bundesstraße fest vorgesehen. Die Verknüpfung der Bereiche „Rheinufer“ und „Stadtkern“ untereinander und die Lenkung potentieller Besucher von der Bundesstraße in die Stadtmitte sind angestrebte Ziele.
Zur Findung eines geeigneten Planungsbüros war die Stadt Oberwesel verpflichtet eine europaweite Ausschreibung zu initiieren. In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden neben dem Angebotspreis auch qualitative Kriterien der drei verbleibenden Bieter gewertet und ihnen zur Aufgabe gemacht, sich mit dem Planungsinhalt „Reduzierung der Barrierewirkung B9“ zu befassen.
Unter Berücksichtigung aller Kriterien und Wertung der abschließend vorgelegten Angebote konnte die Bietergemeinschaft Schönhofen Beratende Ingenieure PartGmbB | Stadt-Land-plus GmbH überzeugen und sich dem Auftrag für die Gesamtplanung sichern.
Im Bewerbungsverfahren war bei der Suche nach Planungsansätzen Kreativität gewünscht und „spinnen“ ausdrücklich erlaubt.
Auszug aus dem Angebot der BG Schönhofen |Stadt-Land-plus
Perspektive Querung B9
Mittelstreifen |Barrierefreie Erschließung Richtung Bahnhof
Nun gilt es die ersten Konzeptideen mit denen für die Stadt Oberwesel realistischen Planungszielen zusammenzubringen und so einen für die Vorplanung anerkannten Rahmen zu schaffen. Hierzu fand am 11.01.2024 ein erstes Auftaktgespräch in Oberwesel statt. Im weiteren Verlauf werden sich der Stadtrat Oberwesel, der Landesbetrieb Mobilität und andere, am Projekt beteiligte Fachbehörden, mit der Vorplanung befassen.
Belange planungs-, bau-, förder- und genehmigungsrechtlicher Natur müssen betrachtet und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Ein reibungsloser Abstimmungs- und Bauablauf ist für das Gelingen des Projektes in Oberwesel bis zur BUGA 2029 unabdingbar.
Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt Oberwesel bei der Umsetzung der kommunalen Vorhaben durch das Land Rheinland-Pfalz und den Bund. Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport wurde Oberwesel ab dem Programmjahr 2018 in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aufgenommen. Das Förderprogramm hat eine geplante Laufzeit von zehn Jahren bei einem Fördersatz von 80% der zuwendungsfähigen Kosten und unterstützt Kommunen im Umgang mit städtebaulichen Funktionsverlusten sowie dem demografischen und wirtschaftlichen Wandel.
Je nach Planungs- und Baufortschritt der Einzelmaßnahmen erfolgt auch die Bereitstellung der Fördermittel. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde der Stadt Oberwesel der Zuwendungsbescheid aus dem Programm „Städtebauliche Erneuerung 2023“ für das Gebiet „Stadtkern mit Rheinufer“ durch Minister Ebling übergeben.
Dem Zuwendungsbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro liegen zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe v on 750.000,00 Euro zu Grunde.
Modernisierungsrichtlinie für den Bereich „Stadtkern mit Rheinufer“
Der Stadtrat von Oberwesel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2021 außerdem die nachfolgend einsehbare „Richtlinie der Stadt Oberwesel zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Stadtkern mit Rheinufer“ beschlossen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat diese Richtlinie mit Schreiben vom 23.06.2021 genehmigt. Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf das abgegrenzte Sanierungsgebiet „Stadtkern mit Rheinufer“ der Stadt Oberwesel.
Ansprechpartnerinnen bei der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein für private Modernisierungsmaßnahmen sind:
Frau Claudia Härter, Tel: 06747 121-215, E-Mail: c.haerter@vg-hm.de
Frau Karin Bleuel, Tel: 06747 121-211, E-Mail: k.bleuel@vg-hm.de
Vorzimmer des Stadtbürgermeisters
Frau Kathrin Boos
Rathausstraße 3
55430 Oberwesel
Telefon: 06744 1521
Fax: 06744 1540
E-Mail: stadt@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Di, Do + Fr 9 Uhr – 13 Uhr
Mo + Mi 14 Uhr -17 Uhr
Tel: 06744 710624
Fax: 06744 1540
E-Mail: info@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9 Uhr –13 Uhr
und 14 Uhr – 17 Uhr
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