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Wiederkehrende Ausbaubeiträge Kernstadt Oberwesel

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Die wiederkehrenden Ausbaubeiträge für den Straßenausbau in der Stadt Oberwesel (Abrechnungseinheit Oberwesel-Kernstadt) werden demnächst angefordert.

 

Zur Abrechnung kommt der wiederkehrende Ausbaubeitrag für das Jahr 2024. Gleichzeitig hat der Stadtrat Oberwesel am 17.09.2025 beschlossen, dass auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2025 eine 90%-ige Vorausleistung erhoben wird.

 

Im Kalenderjahr 2024 sind erste beitragsfähige Kosten in Höhe von rd. 8.550 € für die in der Straßenbaulast der Stadt Oberwesel stehenden Teileinrichtungen im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße 92 (Heumarkt) angefallen. Diese Kosten sind bei der Abrechnung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.

 

Für die beschlossene Vorausleistung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2025 im Umfang von 90 % sind zu erwartende beitragsfähige Ausbaukosten in Höhe von 271.500 € zu berücksichtigen.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils (35 %) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke in der Abrechnungseinheit „Oberwesel-Kernstadt“, sowie des Umfangs der Vorausleistungserhebung für 2025 (90 %) beträgt die gesamte Beitragsbelastung aus der Abrechnung 2024 zusammen mit der Vorausleistungserhebung 2025 rd. 0,48 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.

 

Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich im Oktober mit Beitragsfälligkeit im November 2025 versandt. Die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer werden gebeten, sich auf die Beitragsanforderung im beschriebenen Umfang einzustellen.

 

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein

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