Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Anstrahlen unserer wunderschönen Stadtsilhouette war grundsätzlich seit dem 01.09.2022 auf Grund des § 8 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen verboten. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Februars 2023 außer Kraft und somit werden wir ab dem 01.03.2023 unsere kulturhistorischen Baudenkmäler, auf die wir besonders stolz sind, in gewohntem Glanz anstrahlen.
Marius Stiehl
Stadtbürgermeister