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Neugestaltung des Rheinufers in Oberwesel

Das Planungsbüro steht fest – Nun gilt es erste Konzeptideen abzustimmen, realistische Planungsziele zu fixieren und behördenübergreifend zu agieren, um Oberwesel für die BUGA 2029 zu rüsten.

Foto: Tourist-Info
Foto: Tourist-Info

2029 findet die Bundesgartenschau im Welterbe Oberes Mittelrheintal statt. Zur Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität im Bereich des Rheinufers und zur besseren Überwindung der vorhandenen Barrieren „B9“ und „Bahndamm“ ist neben der Neugestaltung des Rheinufers auch die Umgestaltung der Bundesstraße fest vorgesehen. Die Verknüpfung der Bereiche „Rheinufer“ und „Stadtkern“ untereinander und die Lenkung potentieller Besucher von der Bundesstraße in die Stadtmitte sind angestrebte Ziele.

Zur Findung eines geeigneten Planungsbüros war die Stadt Oberwesel verpflichtet eine europaweite Ausschreibung zu initiieren. In der zweiten Stufe des Verfahrens wurden neben dem Angebotspreis auch qualitative Kriterien der drei verbleibenden Bieter gewertet und ihnen zur Aufgabe gemacht, sich mit dem Planungsinhalt „Reduzierung der Barrierewirkung B9“ zu befassen.

Unter Berücksichtigung aller Kriterien und Wertung der abschließend vorgelegten An­gebote konnte die Bieter­gemeinschaft Schönhofen Be­ra­tende Ingenieure PartGmbB | Stadt-Land-plus GmbH über­zeugen und sich dem Auftrag für die Gesamtplanung sichern.

Im Bewerbungsverfahren war bei der Suche nach Planungsansätzen Kreativi­tät gewünscht und „spin­nen“ ausdrücklich erlaubt.

Auszug aus dem Angebot der BG Schönhofen/Stadt-Land-plus

24 01 16 Pespektive Querung B9

Perspektive Querung BP
Mittelstreifen/Barrierefreie Erschließung Richtung Bahnhof

Nun gilt es die ersten Konzeptideen mit denen für die Stadt Oberwesel realistischen Planungszielen zusammenzubringen und so einen für die Vorplanung anerkannten Rahmen zu schaffen. Hierzu fand am 11.01.2024 ein erstes Auftaktgespräch in Oberwesel statt. Im weiteren Verlauf werden sich der Stadtrat Oberwesel, der Landesbetrieb Mobilität und andere, am Projekt beteiligte Fachbehörden, mit der Vorplanung befassen.

Belange planungs-, bau-, förder- und genehmigungsrechtlicher Natur müssen betrachtet und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Ein reibungsloser Abstimmungs- und Bauablauf ist für das Gelingen des Projektes in Oberwesel bis zur BUGA 2029 unabdingbar.

Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt Oberwesel bei der Umsetzung der kommunalen Vorhaben durch das Land Rheinland-Pfalz und den Bund. Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport wurde Oberwesel ab dem Programmjahr 2018 in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aufgenommen. Das Förderprogramm hat eine geplante Laufzeit von zehn Jahren bei einem Fördersatz von 80% der zuwendungsfähigen Kosten und unterstützt Kommunen im Umgang mit städtebaulichen Funktionsverlusten sowie dem demografischen und wirtschaftlichen Wandel.

Je nach Planungs- und Baufortschritt der Einzelmaßnahmen erfolgt auch die Bereitstellung der Fördermittel. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde der Stadt Oberwesel der Zuwendungsbescheid aus dem Programm „Städtebauliche Erneuerung 2023“ für das Gebiet „Stadtkern mit Rheinufer“ durch Minister Ebling übergeben.

24 01 16 Foto Bescheiduebergabe Rheinufer

Dem Zuwendungsbetrag in Höhe von 600.000,00 Euro liegen zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe v on 750.000,00 Euro zu Grunde.

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