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Keine Ausbaubeitragsbescheide in 2022 (Abrechnungseinheit Oberwesel-Kernstadt)

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Mit Bescheiden vom 22.10.2021 waren zuletzt die wiederkehrenden Ausbaubeiträge für das Jahr 2020 abgerechnet und gleichzeitig für das Jahr 2021 eine 90-prozentige Vorausleistung erhoben worden.

 

Grundsätzlich könnten in diesem Jahr die wiederkehrende Ausbaubeiträge für das Jahr 2021 endabgerechnet werden. In 2021 sind der Stadt Oberwesel beitragsfähige Ausbaukosten für den Ausbau der Gemeindestraße „Im Kloster“, für den Ausbau einer Teilstrecke des Bürgersteigs an der Mainzer Straße sowie für die Erneuerung der kompletten Straßenbeleuchtung der Mainzer Straße entstanden.

 

Ursprünglich war davon auszugehen, dass mit der Abrechnung 2021 gleichzeitig wiederum Vorausleistungen für beitragsfähige Ausbaukosten in 2022 (geplante Erneuerung der Straßenbeleuchtung und Nebenanlagen im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße K 92) anzufordern sind.

 

Da sich der Ausbau der K 92 (Heumarkt) noch verzögert, fallen im Kalenderjahr 2022 vermutlich keine ausbaubeitragsfähigen Kosten in der Abrechnungseinheit an.

 

Da die reine Abrechnung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge 2021 unter Berücksichtigung der angeforderten Vorausleistungen nur geringe Beitragsnachzahlungen auslöst hat die Verwaltung zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes entschieden, die Abrechnung 2021 erst im kommenden Jahr zu erstellen und dann ggf. mit einer Vorausleistung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag 2023 zu verknüpfen.

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