Die Anträge müssen jedes Jahr bis zum 15.11. bei der Stadtverwaltung Oberwesel eingereicht werden. Der Fördersatz beträgt gemäß den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Oberwesel vom 24.05.2018, 1. Änderung vom 05.05.2020, 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.000,00 Euro. Gefördert werden grundsätzlich nur Kosten zur Verwirklichung des originären satzungsmäßigen Zwecks.
Folgende Förderungen wurden für 2023 beschlossen:
Tennisverein Oberwesel e.V.: 1.000,00 Euro
Blasorchester der Kolpingsfamilie Oberwesel: 1.000,00 Euro
Sportverein Vesalia 08 e. V.: 1.000,00 Euro
Kirchenmusik Oberwesel: 949,52 Euro
Kolping-Förderverein Krankenhaus und Seniorenzentrum Oberwesel e.V.: 1.000,00 Euro
DJK Rheinwacht 1924 Oberwesel e. V.: 1.000,00 Euro
Dellwer Dickkäpp e.V.: 693,26 Euro
Bei Interesse finden Sie Informationen zur Beantragung der Förderung unter www.oberwesel.de/stadt/politik unter „Satzungen der Stadt Oberwesel“ oder auf Nachfrage per E-Mail an stadt@oberwesel.de.
„Das ehrenamtliche Engagement in Oberwesel ist besonders stark ausgeprägt und die Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in unserer Stadt“, so Stadtbürgermeister Marius Stiehl. „Diese so wichtige Arbeit wollen wir auch finanziell unterstützen.“