Initiative „Jetzt reden WIR-Ortsgemeinden stehen auf!“
Der Stadtrat Oberwesel schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR-Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschloss das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative vorzulegen.
Erhebung einer Vorausleistung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag in der gebildeten Abrechnungseinheit „Oberwesel-Kernstadt“ für das Jahr 2025
Der Stadtrat Oberwesel beschloss gemäß § 9 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Oberwesel vom 26.02.2007 in der derzeit gültigen Fassung, die Erhebung einer 90-prozentigen Vorausleistung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag in der Abrechnungseinheit „Oberwesel-Kernstadt“ für das Jahr 2025.
Auf die gesonderte Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen.
Vergabe der Hausnummern und Straßennamen im Baugebiet Schlossfeld
Der Straßenname wird auf „Am Schlosspark“ festgelegt und die Grundstücke erhalten die in der vorgelegten Planzeichnung dargestellten Hausnummern.
Sanierung der Treppenanlage „Langgasse“
Der Stadtrat Oberwesel nahm den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis. Der Empfehlung des Ingenieurbüros wurde entsprochen und beschlossen, die Treppenstufen als Blockstufen sowie das Pflaster orientiert an der Straße „Im Kloster“ (Basalt im Format 9/11 cm, gespalten, scharfkantig im Segmetbogenverband) auszuführen.
Des Weiteren beschloss der Stadtrat die Baugrunduntersuchung inkl. Deklarationsanalysen auf Grundlage des Angebotes vom 02.09.2025 zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 3.201,10 Euro.
Sanierungsmaßnahme in der Kita Pusteblume
Der Stadtrat der Stadt Oberwesel beschloss die Vergabe folgender Lieferungen und Leistungen:
– Errichtung eines internen WLAN-Netzwerkes als Nachtrag zu den Elektroarbeiten zu einer Bruttosumme in Höhe von 8.738,17 €
– Wärmeschutz des Daches im Flurbereich als Nachtrag zu den Trockenbauarbeiten zu einer Bruttosumme in Höhe von 10.490,21 €
– Bruchsteinarbeiten zu einer Bruttosumme in Höhe von 8.318,10 €
– geänderte Bodenbelagsarbeiten als Nachtrag zu den Bodenbelagsarbeiten zu einer Bruttosumme in Höhe von 11.776,32 €.
Rheinufergestaltung und Neugestaltung der Bundesstraße B 9 im Bereich der Stadt Oberwesel
Der Stadtrat Oberwesel nahm den Sachstandsbericht zur Rheinufergestaltung und Neugestaltung der Bundesstraße B 9 im Bereich der Stadt Oberwesel zustimmend zur Kenntnis und erklärte sich bereit, für die Kosten des Brückenrückbaus sowie für die Kosten des Verlegens der Sammelleitungen (Entwässerung der B 9) in Vorleistung zu treten.
Des Weiteren beschloss der Stadtrat Oberwesel die weiteren Planungsleistungen für die Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 5 – 9) im Bereich Süd auf Grundlage des abgeschlossenen Ingenieurvertrages vom 08.02.2024/19.02.2024 zu vergeben.
Auf Grundlage von anrechenbaren Kosten in Höhe von 903.012,00 Euro netto beträgt das Planungshonorar voraussichtlich 31.513,14 Euro brutto.
Generalsanierung und Erweiterung des Kath. Jugendheims:
Dreimonatiges Moratorium für alle Entwicklungsarbeiten am Jugendheim Oberwesel;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Stadtrat Oberwesel lehnte das Moratorium, das alle Entwicklungen am Jugendheim für 3 Monate ruhend stellt, um die neue Situation zu bewerten, die sich aus dem Weggang der Buga gGmbH ergeben würden, ab.
Wahl eines Beauftragten für den Umbau des Jugendheims
Der Stadtrat wählte in offener Abstimmung Herrn Marius Stiehl zum ehrenamtlichen Beauftragten für die Generalsanierung des Jugendheims.
Das Aufgabenfeld umfasst die Koordination und Begleitung der laufenden Maßnahmen im Rahmen der Generalsanierung sowie die Entlastung der Stadtverwaltung durch Übernahme organisatorischer Aufgaben.
Vergabe der Planungsleistungen
Der Stadtrat Oberwesel beschloss die Vergabe der ausgeschriebenen Planungsleistungen „Architekt“ auf Grundlage des Angebotes sowie eines stattgefundenen Verhandlungstermins.
Miet-, Pacht- und Grundstücksangelegenheiten
Im Rahmen der Rheinufergestaltung ist es erforderlich, eine Teilfläche eines bestehenden Pachtvertrages zu kündigen.
Der Stadtrat Oberwesel beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, einen Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag zu erstellen und ermächtigte den Stadtbürgermeister, diesen Nachtrag mit den Pächtern abzuschließen und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 17.09.2025 ist ab sofort im Ratsinformationssystem einsehbar.
Vorzimmer des Stadtbürgermeisters
Frau Kathrin Boos
Rathausstraße 3
55430 Oberwesel
Telefon: 06744 1521
Fax: 06744 1540
E-Mail: stadt@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
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