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Einwohnerinformation 9/2022

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Einwohnerinformation über die Sitzung des Stadtrats Oberwesel am 28.09.2022

 

Umbenennung Aussiedlung Stahl in Hof Stahl

Der Rat stimmte dem Antrag der Aussiedlung Stahl auf Umbenennung zu Hof Stahl zu.

 

Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Grillplatz einschließlich Schutzhütte in Oberwesel-Dellhofen

Der Stadtrat beschloss die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Grillplatz einschließlich Schutzhütte in Oberwesel-Dellhofen.

 

Sanierung Stadthaus Oberwesel; Vergabe der Lieferungen und Leistungen „Fensterarbeiten“

Der Stadtrat beschloss, die Lieferungen und Leistungen der Fensterarbeiten für die Sanierung des Stadthauses Oberwesel zu vergeben.

 

Maßnahmen zum Energie- und Wassersparen in Oberwesel und den Ortsteilen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Der Stadtrat beschloss, dass weitere Energie- und Wassersparmaßnahmen, die in der originären Zuständigkeit der Stadt Oberwesel liegen, geprüft werden sollen.

 

Änderung des städtischen Werbeslogans; Antrag CDU-Fraktion

Der Rat beschloss, den städtischen Werbeslogan „Mit dir ist Hier am Schönsten“ in allen Elementen der Werbelinie durch „Stadt der Türme und des Weines“ zu ersetzen.

 

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Stadtrat Oberwesel stimmte der Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 € für die Heimatpflege der Stadt Oberwesel zu. Des Weiteren stimmte er auch der Annahme einer Spende in Höhe von 392,70 € für eine neue Parkbank am Friedhof Liebfrauen zu.

 

Jagd- und Pachtangelegenheiten

Der Rat beschloss, dem Ausscheiden eines alten Mitpächters und der Aufnahme eines neuen Mitpächters in den Jagdpachtvertrag über den Teiljagdbezirk „Dellhofen“ im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberwesel zuzustimmen.

 

Miet- und Grundstücksangelegenheiten

Der Rat beschloss, die zurzeit abgesicherte Versicherungssumme für ein Objekt als ausreichend zu erachten.

Des Weiteren stimmte er einem Flächentausch zwischen der Stadt Oberwesel und zwei Privatpersonen zu.

 

Bauvoranfrage im Außenbereich

Der Stadtrat beschloss, sein Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zu versagen, da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 BauGB handelt.

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