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Änderung der Hebesätze der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023

Stadtwappen grau 1 ecacdd78

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat in der Ausgabe vom 08.12.2022 bereits umfassend über die Thematik und die Hintergründe informiert. Auslöser für die Anhebung der Hebesätze ist die Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz werden damit praktisch vom Land gezwungen, die Hebesätze mindestens auf die neuen Nivellierungssätze anzupassen. Der Stadtrat hat daher schweren Herzens in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, die Hebesätze ab dem 01.01.2023 wie folgt zu ändern.

  • Grundsteuer B von bisher 410 v. H. auf 465 v.
  • Gewerbesteuer von bisher 370 v. H. auf 380 v.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 360 v. H..

Die Stadt hebt die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer somit „nur“ auf die neuen Nivellierungssätze an, um die Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, und die Unternehmen nicht stärker als unbedingt notwendig zu belasten. Gleichzeitig bedeutet die Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes, dass die Stadt auf mindestens 35.000 € im Haushalt 2023 verzichten muss. Vor Ort gibt es also keinen „Gewinner“, aber so ist die Realität.

 

Marius Stiehl
Stadtbürgermeister

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