Generalsanierung des Jugendheims

Das denkmalgeschützte Katholische Jugendheim in der Kernstadt Oberwesel blickt auf eine lange Geschichte zurück. Errichtet in den Jahren 1923/24 durch die Katholische Kirchengemeinde, dient es seit jeher als „Gemeindehaus“ und zentraler Ort für das Vereins- und Gemeinschaftsleben. In der Kernstadt existiert kein vergleichbares Gebäude dieser Art, das eine ähnliche Bedeutung für das soziale und kulturelle Miteinander hat.

Nach der letzten größeren Modernisierung in den 1960er Jahren hat sich ein erheblicher Sanierungsbedarf entwickelt, der über viele Jahre hinweg intensiv diskutiert wurde. Gleichzeitig wurde deutlich, dass ein multifunktionaler Ort für Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten und Begegnungen für Oberwesel unverzichtbar ist. Nach verschiedenen Überlegungen zu Neubau- und Alternativlösungen fiel die Entscheidung schließlich auf die umfassende Sanierung und Weiterentwicklung des bestehenden Jugendheims.

Im Jahr 2022 beschloss der Stadtrat den Erwerb des Gebäudes sowie angrenzender Grundstücke, der 2023 notariell beurkundet wurde. Die Maßnahme wird im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt und soll dem Gebäude eine zukunftsfähige Perspektive geben. Erste planerische Schritte, darunter die Bestandsaufnahme und digitale Erfassung der Gebäudestruktur, wurden bereits eingeleitet. Ziel ist es, das Jugendheim nach über 100 Jahren in neuem Glanz erstrahlen zu lassen und es als lebendigen Mittelpunkt für die Bürgerinnen und Bürger von Oberwesel langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Aktueller Planungsstand

Einbindung der Vereine

Die vom Architekturbüro Jäckel gefertigte Entwurfsplanung zur Generalsanierung und Erweiterung des Jugendheims wurde am 17.11.2025 Vertretern der ortsansässigen Vereine und Nachbarschaften vorgestellt und stieß auf überaus positive Resonanz. Am 24.11.2025 wurde die Planung sodann ausführlich dem Stadtrat präsentiert, woraufhin dieser die Entwurfsplanung einstimmig beschloss und das Architekturbüro Jäckel beauftragte, die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) zu erarbeiten. Im weiteren Verlauf fanden intensive Abstimmungsgespräche mit den im Verfahren beteiligten Behörden statt. Die teilweise komplexen Fragen, insbesondere im Bereich Brandschutz und Denkmalpflege, konnten zufriedenstellend geklärt und in die Genehmigungsplanung eingearbeitet werden. Die finale Planung, die dem Bauantrag, welcher zwischenzeitlich eingereicht wurde, zu Grunde liegt, wird in der Stadtratssitzung am 16.03.2026 vorgestellt. Parallel finden weitere Verfahrensschritte statt (Vergabe Erstellung Schadstoffgutachten zur Vorbereitung des Abbruchs des Wohngebäudes „Martinsberg 5“, Energieberatung, Fachplanungsleistungen uvm.).

Baugenehmigung erteilt

Die Baugenehmigung zur Generalsanierung des Jugendheims (einschließlich Anbau Bühnenhaus anstelle des Wohngebäudes „Martinsberg 5“ sowie rheinseitiger Anbau eines Foyers) wurde am 4. Mai 2026 von der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises erteilt. Die guten Vorbereitungen und Abstimmungen haben zu einer zügigen Bearbeitung und Erteilung der Baugenehmigung beigetragen.

Es ist gelungen, das Jugendheim als sog. „Versammlungsstätte“ genehmigen zu lassen. Somit ist das Gebäude nicht auf max. 200 Personen begrenzt.

Mit Erteilung der Baugenehmigung kann auch der Abbruch des Wohngebäudes „Martinsberg 5“ vollzogen werden. Das Schadstoffgutachten wurde zwischenzeitlich von der Arbeitsgemeinschaft „Zeuner Umwelttechnik GmbH / Roger Wagner“ erstellt, sodass die Ausschreibungsunterlagen zeitnah finalisiert und veröffentlich werden können.

Feedback
Feedback
Ist Ihnen etwas in Oberwesel aufgefallen? Wir freuen uns über Ihr Feedback!
Weiter
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, wenn Sie möchten, dass wir Sie bezüglich Ihres Feedbacks kontaktieren.
Zurück
Absenden
Danke für Ihr Feedback!