Stadtrat stellt die Weichen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele
In Vorbereitung auf die Bundesgartenschau „Oberes Mittelrheintal“ 2029 hat die Stadt Oberwesel Großes vor. Zur Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität im Bereich des Rheinufers und zur besseren Überwindung der vorhandenen Barrieren B9/ Bahndamm ist neben der Neugestaltung des Rheinufers auch die Umgestaltung der Bundesstraße fest vorgesehen. Im Bereich des Stadtkerns steht die Inwertsetzung der historischen Innenstadt aber auch die Erhaltung des Kath. Jugendheims als Gemeinbedarfseinrichtung im Vordergrund der aktuellen Planungen. Die Verknüpfung der Bereiche „Rheinufer“ und „Stadtkern“ untereinander und die Lenkung potentieller Besucher von der Bundesstraße in die Stadtmitte sind angestrebte Ziele.
Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt Oberwesel bei der Umsetzung der kommunalen Vorhaben durch das Land Rheinland-Pfalz und den Bund. Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport wurde Oberwesel ab dem Programmjahr 2018 in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aufgenommen. Das Förderprogramm hat eine geplante Laufzeit von zehn Jahren bei einem Fördersatz von 80% der zuwendungsfähigen Kosten und unterstützt Kommunen im Umgang mit städtebaulichen Funktionsverlusten sowie dem demografischen und wirtschaftlichen Wandel. Je nach Planungs- und Baufortschritt der Einzelmaßnahmen erfolgt auch die Bereitstellung der Fördermittel. Mit Schreiben vom 14.03.2023 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurden der Stadt Oberwesel für das Jahr 2023 Fördergelder in Höhe von 1.080.000,00 Euro in Aussicht gestellt.
Das Rheinufer als erste Schwerpunktmaßnahme
In den letzten Jahren erfolgte die Bestandserfassung des Rheinuferbereiches. Projektworkshops mit Bürgern und Akteuren der Stadt wurden durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert. Es wurden Grunderwerbsverhandlungen geführt, Konzepte erstellt, Ideen erarbeitet und in Gesprächsrunden mit den unterschiedlichsten Fachbehörden diskutiert. Begleitet wurde dieser Prozess vom Büro für Stadtplanung BBP, Kaiserslautern. Das Zusammentragen aller Ergebnisse in einem Abschlussbericht hat nun dazu geführt, dass in der Stadtratssitzung am 27.03.2023 die sog. „Vertiefungsplanung Rheinufer“ abschließend beraten und beschlossen werden konnte. „Die Rheinuferneugestaltung und Umgestaltung der Bundesstraße 9 ist seit dem Bau der B9 Ende der 50er-Jahre das größte Projekt der Stadt zwischen der Stadtmauer und dem Rhein. Dadurch wird Oberwesel eine enorme Aufwertung erfahren“, so Stadtbürgermeister Marius Stiehl in seinen Ausführungen.
Bei Umsetzung aller in der Vertiefungsplanung aufgenommenen Maßnahmen betragen die Gesamtkosten schätzungsweise 12 Mio. Euro brutto. Der Landesbetrieb Mobilität als Straßenbaulastträger plant hiervon im Hinblick auf die BUGA Maßnahmen an der B9 in einer Größenordnung von rund 3 Mio. Euro brutto umzusetzen.
Das geplante Gesamtprojekt gliedert sich in drei Abschnitte:
Auf dieser Homepage ist die beschlossene Vertiefungsplanung unter der Rubrik „Stadtsanierungsprogramm“ für alle Interessierten zur Einsicht veröffentlicht:
https://oberwesel.de/stadt/stadtsanierungsprogramm/
Ausblick in die nahe Zukunft:
Die mit der Gesamtmaßnahme verbundenen Kosten veranlassen die Stadt Oberwesel die Ausschreibung der Planungsleistungen im europaweiten Verfahren durchzuführen. Das formal sehr umfangreiche Ausschreibungsverfahren wird kurzfristig mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Ingenieurleistungen für die Gesamtmaßnahme im dritten Quartal 2023 zu beauftragen.
Auf Grundlage des zu erarbeitenden Vorentwurfs werden im weiteren Verfahren Abstimmungsgespräche mit allen am Projekt beteiligten Fachbehörden erfolgen.
Vorzimmer des Stadtbürgermeisters
Frau Kathrin Boos
Rathausstraße 3
55430 Oberwesel
Telefon: 06744 1521
Fax: 06744 1540
E-Mail: stadt@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Di, Do + Fr 9 Uhr – 13 Uhr
Mo + Mi 14 Uhr -17 Uhr
Tel: 06744 710624
Fax: 06744 1540
E-Mail: info@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Mo–Do 9 Uhr –13 Uhr
und 14 Uhr – 17 Uhr
Fr 9 Uhr –13 Uhr
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Nutzers für die Cookies der Kategorie "Notwendig" zu speichern. |
CookieLawInfoConsent | 11 Monate | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Die Cookies werden verwendet, um die Cookie-Informationen anzuzeigen und die Einstellungen des Nutzers zu speichern. |
viewed_cookie_policy | 11 Monate | Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es speichert keine persönlichen Daten. |
wp-wpml_current_language | 11 Monate | Diese Cookie wird vom Plugin WPML gesetzt. Es speichert die aktuelle Sprache. |
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
_ga | 2 jahre | Google Analytics identifiziert eindeutige Nutzer über GA-Sitzungen hinweg anhand der Client-ID. Die Kunden-ID wird im Google Analytics-Cookie gespeichert. Das GA-Cookie wird gesetzt, wenn eine Person Ihre Website zum ersten Mal besucht. Google Analytics sendet die Kunden-ID mit jedem Treffer, um die Treffer einem Nutzer zuzuordnen. |