Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Anstrahlen unserer wunderschönen Stadtsilhouette war grundsätzlich seit dem 01.09.2022 auf Grund des § 8 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen verboten. Diese Verordnung tritt, nach dem sie zuletzt einmal kurzfristig verlängert wurde, mit Ablauf des 15. Aprils 2023 außer Kraft und somit werden wir ab dem 16. April 2023 unsere kulturhistorischen Baudenkmäler, auf die wir besonders stolz sind, in gewohntem Glanz anstrahlen.
Marius Stiehl
Stadtbürgermeister