Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Sauberkeit unserer Stadt liegt uns allen am Herzen.
Ein gepflegtes Stadtbild trägt nicht nur zum Wohlbefinden der Einwohner bei, sondern hinterlässt auch bei unseren Gästen einen positiven Eindruck. Leider ist in letzter Zeit vermehrt aufgefallen, dass viele Straßenrinnen und Gehwege in Oberwesel verschmutzt sind. Dies beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern kann auch zu Gefahren für Fußgänger führen.
Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Oberwesel sind die Eigentümer und Besitzer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die angrenzenden Gehwege und Straßenrinnen regelmäßig zu reinigen. Diese Pflicht umfasst die Entfernung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art sowie die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe.
Wir appellieren daher eindringlich an alle Anlieger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und somit einen Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit in unserer Stadt zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die Reinigungspflicht ordnungsbehördlich verfolgt werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Jan Zimmer
Stadtbürgermeister
Vorzimmer des Stadtbürgermeisters
Frau Kathrin Boos
Rathausstraße 3
55430 Oberwesel
Telefon: 06744 1521
Fax: 06744 1540
E-Mail: stadt@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Di, Do + Fr 9 Uhr – 13 Uhr
Mo + Mi 14 Uhr -17 Uhr
Tel: 06744 710624
Fax: 06744 1540
E-Mail: info@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9 Uhr –13 Uhr
und 14 Uhr – 17 Uhr
Sa 10 Uhr –14 Uhr
So 10 Uhr – 13 Uhr
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