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Grundstücksverkauf in Oberwesel-Langscheid

Flur 4 Nr. 61/1 und 61/2 – ehemaliger Spielplatz

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Die Ortsgemeinde Oberwesel-Langscheid beabsichtigt den Verkauf der Grundstücke Flur 4 Nr. 61/1 und 61/2 im Bereich des ehemaligen Spielplatzes.

Ziel des Verkaufs ist die nachhaltige Belebung des Ortskerns sowie die Schaffung bzw. Verbesserung von Wohn- und Lebensraum im Ortsteil. Bevorzugt werden daher insbesondere Nutzungskonzepte:

  • für junge, aufstrebende oder neugegründete Familien,
  • zur wohnwirtschaftlichen Nutzung,
  • zur Erweiterung bestehender Wohnsituationen,
  • zur nachhaltigen und dauerhaften Nutzung der Fläche.

Die Grundstücke sollen zeitnah einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Eine längerfristige Brachlage, rein spekulative Zwecke oder eine Nutzung als Ausgleichsfläche sind nicht vorgesehen.

Aufgrund des hohen Interesses erfolgt die Vergabe nicht ausschließlich nach Höchstgebot, sondern unter Berücksichtigung eines konkreten Nutzungskonzeptes.

Interessenten werden gebeten, bis spätestens 21.06.2026 ein schriftliches Kaufangebot mit kurzer Beschreibung der geplanten Nutzung einzureichen.

Die Abgabe kann erfolgen bei:

  • der Stadtverwaltung Oberwesel
    oder
  • dem Ortsvorsteher von Oberwesel-Langscheid

Die Ortsgemeinde behält sich vor, Angebote abzulehnen sowie ergänzende Informationen anzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht nicht.

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