Die Ortsgemeinde Oberwesel-Langscheid beabsichtigt den Verkauf der Grundstücke Flur 4 Nr. 61/1 und 61/2 im Bereich des ehemaligen Spielplatzes.
Ziel des Verkaufs ist die nachhaltige Belebung des Ortskerns sowie die Schaffung bzw. Verbesserung von Wohn- und Lebensraum im Ortsteil. Bevorzugt werden daher insbesondere Nutzungskonzepte:
Die Grundstücke sollen zeitnah einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Eine längerfristige Brachlage, rein spekulative Zwecke oder eine Nutzung als Ausgleichsfläche sind nicht vorgesehen.
Aufgrund des hohen Interesses erfolgt die Vergabe nicht ausschließlich nach Höchstgebot, sondern unter Berücksichtigung eines konkreten Nutzungskonzeptes.
Interessenten werden gebeten, bis spätestens 21.06.2026 ein schriftliches Kaufangebot mit kurzer Beschreibung der geplanten Nutzung einzureichen.
Die Abgabe kann erfolgen bei:
Die Ortsgemeinde behält sich vor, Angebote abzulehnen sowie ergänzende Informationen anzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht nicht.
Vorzimmer des Stadtbürgermeisters
Frau Kathrin Boos
Rathausstraße 3
55430 Oberwesel
Telefon: 06744 1521
Fax: 06744 1540
E-Mail: stadt@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Di, Do + Fr 9 Uhr – 13 Uhr
Mo + Mi 14 Uhr -17 Uhr
Tel: 06744 710624
Fax: 06744 1540
E-Mail: info@oberwesel.de
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 9 Uhr –13 Uhr
und 14 Uhr – 17 Uhr
Sa 10 Uhr –14 Uhr
So+Feiertage geschlossen
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