Die Baugenehmigung zur Generalsanierung des Jugendheims (einschließlich Anbau Bühnenhaus anstelle des Wohngebäudes „Martinsberg 5“ sowie rheinseitiger Anbau eines Foyers) wurde am 4. Mai 2026 von der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises erteilt. Die guten Vorbereitungen und Abstimmungen haben zu einer zügigen Bearbeitung und Erteilung der Baugenehmigung beigetragen.
Es ist gelungen, das Jugendheim als sog. „Versammlungsstätte“ genehmigen zu lassen. Somit ist das Gebäude nicht auf max. 200 Personen begrenzt.
Mit Erteilung der Baugenehmigung kann auch der Abbruch des Wohngebäudes „Martinsberg 5“ vollzogen werden. Das Schadstoffgutachten wurde zwischenzeitlich von der Arbeitsgemeinschaft „Zeuner Umwelttechnik GmbH / Roger Wagner“ erstellt, sodass die Ausschreibungsunterlagen zeitnah finalisiert und veröffentlich werden können.
Die finalen Genehmigungspläne können auf dieser Homepage eingesehen werden.
Marius Stiehl
Beauftragter der Stadt Oberwesel
Vorzimmer des Stadtbürgermeisters
Frau Kathrin Boos
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55430 Oberwesel
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